44-Euro-Freigrenze
Wertschätzung und ein gutes Arbeitsklima sind ganz wesentliche Faktoren für Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Schon kleine Zuwendungen des Arbeitgebers tragen dazu bei. Mit § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG macht der Gesetzgeber den Weg für Sachzuwendungen leicht. 44 Euro kann der Arbeitgeber jedem Mitarbeiter monatlich steuerfrei, ohne, dass sie bei Lohn- oder Sozialabgaben anfallen, zukommen lassen.
Zwölf Mal im Jahr sind das immerhin 528 Euro, die Sie in die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer investieren können. Das lohnt sich mit Sicherheit und Sie wissen ja: „Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“.
Versicherungsfreie Förderung
Zur Förderung der Gesundheit seiner Mitarbeiter kann ein Unternehmen nach § 3 Nr. 34 ESTG. bis zu 600 Euro lohn und sozialversicherungsfrei für gesundheitsförderliche Maßnahmen, ohne dass ein geldwerter Vorteil entsteht dem Arbeitnehmer zuwenden.